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09.12.2023, 15:24 | #1 | |
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AW: Projekaufgabe
Zitat:
Im September 2000 wurde die EU-Richtlinie über Altfahrzeug verabschiedet. Nun soll die Richtlinie überarbeitet werden. Im Sommer dieses Jahres legte die Europäische Kommission ein entsprechendes Papier vor. Die renommierte schwedische Automobilzeitschrift Teknikens Värld berichtete Mitte November von den neuen Plänen der Europäischen Union. Demnach enthalte die Richtlinie eine Reihe von Vorschriften, die den Fahrzeughaltern auferlegt werden. Unter anderem wird klar festgelegt, wann ein Auto als Altfahrzeug gilt und folglich verschrottet werden muss. Wird ein Fahrzeug mehr als zwei Jahre verfristet nicht zur obligatorischen Hauptuntersuchung gebracht, gilt das Auto bereits als Altfahrzeug. |
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09.12.2023, 16:48 | #2 |
Supra Modulator
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AW: Projekaufgabe
Das würde ich mal gemütlich auf mich zukommen lassen. Dann müssten z.B. Mercedes, Porsche, BMW, ... ihre gesamten Museumsinhalte verschrotten. Es wird Ausnahmen geben. Die werden dann aber sicher einen "erhaltungswürdigen Zustand" zur Bedingung machen. An der Stelle wirds dann z.B. für einen Teileträger doch wieder eng.
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09.12.2023, 17:00 | #3 |
Registrierter Benutzer
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AW: Projekaufgabe
zu den Teileträgern soweit:
Als „end-of-time-vehicle“ werden auch Fahrzeuge betrachtet, die technisch oder wirtschaftlich als irreparabel angesehen werden. Die EU will künftig also auch Fahrzeuge verschrotten, deren Reparaturkosten den verbliebenen Marktwert übersteigen. zu den Oldtimern: Anderes soll nur in absoluten Ausnahmefällen gelten. Hierfür müssten die Fahrzeuge „historisch erhalten“, mindestens 30 Jahre alt und aus der Produktion genommen worden sein. Außerdem müssen sie sich in absolutem Originalzustand befinden. Dies bedeute auch, dass Oldtimer, die mittels nicht originaler Teile restauriert wurden, ebenfalls regelmäßig unter die Bestimmungen der Richtlinie fallen würden. |