29.06.2005, 22:30 | #1 |
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Fujitsubo und Euro 2 mit GAT?
Hallo,
Jetzt habe ich es zwar endlich geschafft, die Fujitsubo eintragen zu lassen. Dafür hat mir der Prüfer aber die Euro 2- Zulassung mit der Begründung herausgestrichen, es gäbe keine Messwerte für die Kombination. Dabei ist die Fujitsubo als "Schadstoffarm" eingestuft, genau wie der Serienauspuff. Die Euro 2 schafft das GAT- Gerät über eine frühere Reduzierung der Leerlaufdrehzahl und über Gemischabmagerung. Beides hat eigentlich nichts mit dem Auspuff zu tun. Der Prüfer meinte, das in Zusammenhang mit der Leistungssteigerung eine Verschlechterung der Werte denkbar sei. --Gibt es jemanden, der beides eingetragen bekommen hat? Es grüsst Torsten |
29.06.2005, 22:41 | #3 |
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Erst das Gat eintragen,dann den Prüfer so mit Fragen über alles mögliche löchern,das er nicht richtig in den Schein schaut und dich nur noch loswerden will.
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29.06.2005, 22:41 | #4 |
[NSH]Schlossgespenst
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wenn der prüfer streng nach dem Gat-gutachten geht, dann will er die serienanlage dazu drunter haben. aber es gibt hier jemanden mit fuji und gat beides eingetragen. guck mal unter suche.
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29.06.2005, 22:47 | #6 |
[NSH]Mr.EPC
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habe auch euro 2 und fuji eingetragen
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29.06.2005, 23:12 | #7 |
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Erst Fuji vom Tüv eintragen lassen und dann bei der Euro 2 Umschlüsselung aufm Landratsamt hoffen, daß es der Sachbearbeiter nicht rafft.
Nur nicht aufgeben, bei mir hat es auch erst im 3. Anlauf geklappt. Das Gutachten von GAT gilt halt leider nur für die Serienanlage. Gruß!
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29.06.2005, 23:19 | #8 |
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Hab auch die NürSpec nach der Umschlüsselung eintragen lassen.
Wie ist er auf's GAT aufmerksam geworden? Bei mir hat die Zulassungsstelle nur die Schlüsselnummer geändert, unter der '33' wurde die Umschlüsselung bei mir nicht extra erwähnt. Also bekommt das der Prüfer nur mit, wenn er ganz genau ist. greetz Rajko |
29.06.2005, 23:53 | #10 |
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jo das geht schon...man braucht Glück und die richtige Reihenfolge...
habe fuji, fritzinger UND Gat eingetragen grüsse svenska
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30.06.2005, 08:43 | #11 | |
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30.06.2005, 19:30 | #12 | |
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30.06.2005, 21:55 | #13 |
[NSH]Schlossgespenst
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naja, wenn man später an nen halbwegs gescheiten prüfer gerät, kanns wieder schwierigkeiten geben. dann das GAT steht nach der umschlüsselung normalerweise unten im textanhang mit drin. und jeder weiß das die gats nur mit serienanlage dürfen. so, fährt man zum tüv, und hat beides eingetragen, kann der nächste prüfer trotzdem wieder sagen. nö is nicht, beides darf nicht zusammen.
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01.07.2005, 13:44 | #14 |
[NSH]Ehrenschweizer
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Ja, richtig. Da sollte man sich schon "seinen" TÜV aussuchen zu dem man regelmäßig geht.
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01.07.2005, 22:22 | #15 |
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Wenn ich das, alles so lese, scheint wohl dem Zufall überlassen, wenn man die Fuji und das GAT gleichzeitig eingetragen bekommt. Heute wurde ich noch über eine neue Möglichkeit informiert: Bei Toyota (in der normalen Werkstatt???) eine sogenannte erweiterte AU machen lssen und so nachweisen, dass die Fuji gleiche Werte wie die Serienanlage hat. Habe dann gleich in meiner Werkstatt angerufen. Die konnten sich darunter nichts vorstellen. Auch bei Toyota in Köln war diese Möglichkeit unbekannt. Weis jemand was darüber.
Was in jedem Fall bleibt: Ein eigenes Abgasgutachten machen lassen. Das kostet angeblich Euro 750.- > Lohnt sich also eher nicht. Aber, was wäre wenn sich mehrere Betroffene zusammenschliessen? Wer würde denn da eventuell mitmachen? MFG Torsten |
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