Zitat:
Zitat von Snake23
Ist also eine meiner Meinung nach willkürliche Entscheidung der Einzelnen.
|
Nein, an sich ist das sicher gesetzlich geregelt.
Ich habe keine Lust zu suchen, bei mir musste ich damals den Nachweis erbringen, dass der Umbau auf deutsche Kennzeichenmulden 10% des Kaufpreises (nicht des Zeitwerts) überschreitet.
War aber ein Klacks weil der Kram bei Toyota, wie zu erwarten, echt teuer war.
Mittlerweile dürfte die Problematik hinzukommen, dass etliche Teile nicht mehr lieferbar sein dürften.
Mit diesem KVA von den Toyoten dann zur Zulassung und sie mussten zähneknirschend ein kleines Kennzeichen rausgeben.
Im Zweifel sollen sie dir bei deiner Zulassung den Gesetzestext verraten, auf den sie sich beziehen und du recherchiest die Ausnahmen davon (siehe 10% Regelung) selber.
Wenn du natürlich ne deutsche Supra hast, dann haste schlechte Karten.
Aber Importmodelle haben immer die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung.